Landgrafschaft Thüringen


In der Region gehörten lediglich zwei Orte zur Landgrafschaft Thüringen (1131 bis 1247):

  • Stadt Brotterode
    Man ist sich wohl noch nicht sicher, seit wann Brotterode zur Landgrafschaft Thüringen gehörte. Eine Theorie besagt, dass Brotterode bereits seit etwa 1040, also schon vor der Schaffung der Landgrafschaft im Jahr 1131, im Besitz der aus dem Maingebiet stammenden Ludowinger, den späteren Thüringer Landgrafen, war. Somit handelt es sich eventuell um alten fränkischen Besitz, den die Ludowinger in die Landgrafschaft mit einbrachten. Die betreffenden historischen Quellen sind allerdings umstritten.
  • Stadt Schmalkalden (ursprüngliche Stadt, ohne heutige Stadtteile)
    Schmalkalden gehörte von ca. 1180 bis zum Aussterben der Ludowinger und damit dem Ende der Landgrafschaft als selbstständiges Territorium im Jahr 1247 zur Landgrafschaft Thüringen. Noch unklar ist, wie die Stadt Schmalkalden zur Landgrafschaft Thüringen kam.

Sehr interessant ist hier auch die räumliche Nähe der beiden Orte zum Kloster Reinhardsbrunn, der Grablege der Ludowinger. Man könnte annehmen, die Ludowinger hätten ihre Grablege möglichst nah an ihrer alten fränkischen Heimat ausgewählt. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass der Grund schlichtweg der wahr, dass sie dort schon vor ihrer Einsetzung als Thüringer Landgrafen 1131 ab etwa 1040 Besitz hatten. Hier verlief eine alte Handelsstraße über den Rennsteig hinweg.

Die Ludowinger versuchten auch weiteren Besitz in der Region zu erlangen. Ihren Einfluss konnten sie jedoch, wie im Falle von Herren- und Frauenbreitungen, lediglich als Stifter und Schutzvögte weiter ausbauen.

Im Bereich um Eisenach hatten hingegen die fränkischen Henneberger und ihre Nebenlinie der Herren von Frankenstein Lehen der Ludowinger. Dies wird gerne irrtümlich so gedeutet, die Frankensteiner wären ein thüringisches Adelsgeschlecht gewesen.

Die nur von 1131 bis 1247 als selbstständiges Territorium existierende Landgrafschaft Thüringen umfasste auch kleine Teile des heutigen Niedersachsen und große Teile des heutigen Nordhessen, im Wesentlichen das damalige Hessengau, quasi als Personalunion. Der Werra-Meißner-Kreis hingegen kann, auf Grund der Zugehörigkeit zum Herzogtum Thüringen und des ringgauischen Dialekts, vollumfänglich als Teil des historischen und kulturräumlichen Thüringen betrachtet werden.

Seit dem Aussterben der Ludowinger 1247 gab es bis 1920 kein selbstständiges Territorium namens Thüringen mehr. Als Verwaltungseinheit in Kursachsen existierte die Landgrafschaft Thüringen noch bis 1440. Die Wettiner erbten den Titel Landgraf von Thüringen und gebrauchten ihn als Nebentitel. Für den Zeitraum ab 1423, spätestens ab 1440, sollten die Wettiner vorrangig bzw. ausschließlich und konsequent als sächsische Fürsten, Herzöge, teilweise auch Prinzen und Könige (Albertiner ab 1806), bezeichnet werden. Die häufig anzutreffende vorrangige oder ausschließliche Bezeichnung der Wettiner als Landgrafen von Thüringen für den Zeitraum ab 1423 bzw. 1440 ist irreführend und muss als rückwirkende Maßnahme zum „Glattziehen“ der Thüringer Landesgeschichte gewertet werden.